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Haushaltshilfen
Sie beschäftigen in Ihrem Haushalt Personal (Putzfrau, Gärtner, Babysitter etc.)?
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.
Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - d.h. von Ihnen als Haushaltsführender - getragen.
Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert
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bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie:
Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit
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auf allen damit zusammenhängenden Wegen
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auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück
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Nicht versichert sind z. B.
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Sie als Haushaltsführender und Ihr Ehegatte
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Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
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private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
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Wie hoch ist der Beitrag zur Unfallversicherung?
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Der Beitrag wird grundsätzlich rückwirkend erhoben und beträgt zur Zeit jährlich 25,-- Euro.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung oder lesen Sie unser Merkblatt.
Tel. 0531/27374-18
E-Mail: haushalte@guv-braunschweig.de
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Datei - Download
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| nachfolgend können Sie Info und Anmeldebogen als PDF Datei herunterladen
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Merkblatt für die Haushaltshilfenanmeldung
Anmeldebogen für die Haushaltshilfenanmeldung
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