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Kleines Lexikon

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A

Arbeitsmedizinische Dienste
Unternehmer werden durch das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG) verpflichtet, Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde als Betriebsärzte zu bestellen. Kleinere Betriebe bedienen sich externer Betriebsärzte. Diese können als niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis oder als angestellte Ärzte bei einem Arbeitsmedizinischen Dienst tätig werden.

Arbeitsschutzausschuss
Muss in Betrieben mit Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellt werden; berät über Unfallverhütung im Betrieb.

Arbeitssicherheitsgesetz
Regelt Aufgaben und Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.

Arbeitsstättenverordnung
Mit Arbeitsstätten-Richtlinien. Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten.


B

Berufsgenossenschaften
Bei ihnen sind Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Sie gehören wie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zum System der gesetzlichen Unfallversicherung.

Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA
Forscht, prüft und berät in allen wichtigen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Berufskrankheitenliste (BK-Liste)
Liste der als Berufskrankheiten anerkannten Erkrankungen.

Betriebsärzte
Beraten den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitsmedizin.

BK-Gutachter
Gutachter, die aus Gründen der Qualitätssicherung bestimmte Kriterien erfüllen und eine oder mehrere Berufskrankheiten qualifiziert bewerten können, werden in ein Verzeichnis aufgenommen. Ein Verzeichnis der BK-Gutachter finden Sie hier.

Bundesverband der Unfallkassen
Dachverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.


C

CE-Zeichen
Kennzeichen auf Geräten, Einrichtungen und Maschinen; weist die Einhaltung von Mindestanforderungen nach europäischen Richtlinien durch den Hersteller oder Einführer aus.


D

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
In Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern führt der DVR Programme zu sicherem Verhalten im Straßenverkehr durch.

DIN-Normen
Vom Deutschen Institut für Normung herausgegebene technische Regeln, deren Festlegungen überwiegend dem Gefahrenschutz dienen.

DIN/VDE-Bestimmungen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Durchgangsärzte (D-Ärzte)
Versorgen einen Unfallverletzten und legen die Art der Weiterbehandlung fest.


E

Eisenbahn-Unfallkasse
Ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die aus der früheren Bundesbahn und Reichsbahn sowie deren Sozialeinrichtungen hervorgegangenen Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen.

Ermächtigte Ärzte (E-Ärzte)
Dürfen spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen.

Erste Hilfe
Muss vom Unternehmen organisiert werden.

Ersthelfer, betriebliche
Werden auf Kosten der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ausgebildet.

EU-Richtlinien
Legen die Mindestanforderungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Europa fest.


F

Fachgruppen
Fachgremien, die zu allen übergeordneten Präventionsangelegenheiten, unter Berücksichtigung des öffentlichen Dienstes, Stellung nehmen, insbesondere BUK-Mitglieder beraten, in externen Gremien mitwirken und Musterregelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ausarbeiten.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Beraten Unternehmer, Vorgesetzte und Mitarbeiter über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Feuerwehr-Unfallkassen
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren.

Finanzielle Leistungen
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zahlen jährlich über zwei Milliarden DM für Entschädigungsleistungen. Davon entfallen 46 Prozent auf Heilbehandlung und berufsfördernde Leistungen, 54 Prozent auf Renten und andere Geldleistungen.


G

Gefahrstoffverordnung
Regelt Herstellung, Kennzeichnung von und Umgang mit Gefahrstoffen.

Gemeindeunfallversicherungsverbände
Sind zuständig für Versicherte in den gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben, in Privathaushalten, in Kindertageseinrichtungen und Schulen, deren Sachkosten von Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragen werden.

Gerätesicherheitsgesetz
Legt die rechtlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Maschinen und technischen Arbeitsmitteln fest.

GS-Zeichen
Kennzeichen auf Geräten, Einrichtungen und Maschinen; weist eine Prüfung des Produktes durch autorisierte Stellen aus.


H

H-Ärzte
Versorgen einen Unfallverletzten und sind von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit.


L

Landesunfallkassen
Sind insbesondere zuständig für Versicherte in Verwaltungen und Betrieben der Länder und für Bildungseinrichtungen (gemeinnützige Tageseinrichtungen für Kinder, private Schulen und alle Hochschulen).


M

MAK-Werte
Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff am Arbeitsplatz. Werte sind der jährlich erscheinenden MAK-Werteliste zu entnehmen.


P

Prävention
Vorbeugende Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.


R

Rehabilitation
Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft nach einem Unfall.

Rehabilitationsberater
Beraten und betreuen die Versicherten während des gesamten Rehabilitationsprozesses.


S

Sicherheitsbeauftragte
Mitarbeiter, die sich besonders um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz direkt am Arbeitsplatz oder der Ausbildungsstätte kümmern.

Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsingenieure
Andere Bezeichnung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Sozialgesetzbuch
Grundlegende Gesetze für die deutsche Sozialversicherung: Recht der Kranken- , Pflege- ,Renten- und Unfallversicherung sowie der Arbeitsförderung.


T

Technischer Aufsichtsdienst
Ingenieure und Techniker, Pädagogen, Psychologen und andere Fachleute der Unfallversicherungsträger, die unter anderem die Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten und überwachen.


U

Unfallkasse des Bundes
Ist zuständig für Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe des Bundes und eine Reihe weiterer Versicherter

Unfallkasse Post und Telekom
Ist der Unfallversicherungsträger für die Versicherten und die Mitgliedsbetriebe, die aus der früheren Deutschen Bundespost hervorgeggangen sind.

Unfallkassen der Gemeinden
Sind zuständig für Versicherte in den gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben, in Privathaushalten, in Kindertageseinrichtungen und Schulen, deren Sachkosten von Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragen werden.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Vorschriften, die spezielle Sachgebiete regeln und die für Unternehmen verbindlich sind.


© 2004 Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband

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