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Wer ist versichert

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von Körperschaften, Stiftungen und Unternehmen in überwiegend kommunaler Trägerschaft (z. B. Krankenhäuser, Abfallwirtschaft, Sparkassen)

Kinder
in kommunalen Kindergärten und Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen,

Inhaberinnen und Inhaber von öffentlichen Ehrenämtern
(z. B. Rats- und Kreistagsabgeordnete, Wahlhelferinnen und -helfer, Elternräte)

Blut,- Organ- und Gewebespender/-innen,

Menschen, die in Hilfsorganisationen
(z. B. DLRG) unentgeltlich tätig sind,

Menschen, die bei Not- und Unglücksfällen helfen und die tätig werden, um Gefahren abzuwehren,

Selbsthilfeleistende im sozialen Wohnungsbau,

Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte, Haushälterinnen, Gartenhelfer

Menschen, die Kranke und Hilfsbedürftige in deren Wohnung unentgeltlich pflegen.

Menschen, die sich in privatrechtlich organisierten Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen ehrenamtlich engagieren ( z.B. Spielplatz-patenschaft, Renovierung eines Klassenzimmers, Seniorenbeiräte)

© 2004 Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband

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