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Wer ist versichert
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von Körperschaften, Stiftungen und Unternehmen in überwiegend kommunaler Trägerschaft (z. B. Krankenhäuser, Abfallwirtschaft, Sparkassen)
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Kinder
in kommunalen Kindergärten und Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen,
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Inhaberinnen und Inhaber von öffentlichen Ehrenämtern
(z. B. Rats- und Kreistagsabgeordnete, Wahlhelferinnen und -helfer, Elternräte)
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Blut,- Organ- und Gewebespender/-innen,
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Menschen, die in Hilfsorganisationen
(z. B. DLRG) unentgeltlich tätig sind,
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Menschen, die bei Not- und Unglücksfällen helfen und die tätig werden, um Gefahren abzuwehren,
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Selbsthilfeleistende im sozialen Wohnungsbau,
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Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte, Haushälterinnen, Gartenhelfer
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Menschen, die Kranke und Hilfsbedürftige in deren Wohnung unentgeltlich pflegen.
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Menschen, die sich in privatrechtlich organisierten Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen ehrenamtlich engagieren ( z.B. Spielplatz-patenschaft, Renovierung eines Klassenzimmers, Seniorenbeiräte)
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